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Antrag: BfB will Geld für künftiges Kinder- und Jugendparlament

Damit eine von vielen Jugendlichen und auch der Burscheider Politik gewünschte Interessenvertretung soll 2023 gewählt werden kann, sollen 3000 Euro jährlich im Haushalt bereitgestellt werden

Antrag auf Bereitstellung von Haushaltsmitteln für ein Kinder- und Jugendparlament

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die BfB-Ratsfraktion stellt den folgenden Antrag:

  1. Der Rat der Stadt Burscheid beschließt, für Maßnahmen zur Gründung des Kinder- und
    Jugendparlaments sowie für die spätere Umsetzung von Beschlüssen hinsichtlich der Kinder und Jugendliche berührenden Angelegenheiten ab dem Haushaltsjahr 2023 jährlich 3.000 Euro im Haushalt einzustellen.
  2. Der Rat der Stadt Burscheid beschließt, die Wahl eines Kinder- und Jugendparlaments vorzubereiten und so bald als möglich durchzuführen.

Begründung:

Maßgeblicher Anknüpfungspunkt für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf kommunaler Ebene bildet Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention: „Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“

Bereits vor Eintritt der Corona-Pandemie wurde für die Stadt Burscheid die Wiedereinführung eines Kinder- und Jugendparlaments erörtert. Möglichkeiten hierfür wurden in der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und
Jugendhilfe besprochen und mit Schulleitungen und Trägern rückgekoppelt. Aufgrund der pandemischen Lage wurde der Start der Maßnahmen jedoch verschoben. Beim diesjährigen „Polit-Dinner“ im Megafon stieß die Idee eines KiJuPa bei den teilnehmenden Jugendlichen auf eine sehr positive Resonanz. Das kommende Jahr sollte dazu genutzt werden, die vorbereitenden Maßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Megafon zu forcieren, um die formalen Voraussetzungen zu schaffen, einen Wahltermin festzulegen und die notwendigen Mittel bereitzustellen. Vorsorglich sollten daher Mittel in Höhe von 3000 Euro im Haushalt 2023 berücksichtigt werden. Ab den Folgejahren sollten diese Mittel den Etat bilden, über den das
gewählte KiJuPa hinsichtlich der Kinder und Jugendliche berührenden Angelegenheiten verfügen kann.

Mit freundlichen Grüßen

 

Michael Baggeler

Fraktionsvorsitzender